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24 Jan 12 Geschwindigkeitsüberwachung durch Videoaufzeichnung

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgt derzeit bei deutschen Gerichten für Verwirrung. In einem Beschluss vom 11. August 2009 (Aktenzeichen 2 BvR 941/08) entschieden die Hüter der Verfassung über die Beschwerde eines Mannes, der sich gegen eine Geschwindigkeitsmessung per Videoüberwachung wehrte. Bei dieser Methode wurden von einer Brücke aus zunächst einmal alle durchfahrenden Autos gefilmt, wobei Kennzeichen und Fahrer auf dem Video erkennbar waren. Erst später wurde die Geschwindigkeit der Fahrzeuge anhand des Videos festgestellt und die Temposünder wurden belangt. Die Begründung des Beschwerdeführers: Die Aufnahme verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, vom Bundesverfassungsgericht selbst im Jahre 1983 aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes im bekannten “Volkszählungsurteil” hergeleitet. Dieses Recht besagt unter anderem, dass niemand von der staatlichen Gewalt ohne gesetzliche Grundlage gefilmt werden darf. Somit bedürfte es auch für eine pauschale Geschwindigkeitsmessung per Videokamera einer gesetzlichen Grundlage. Die Ordnungsbehörde aus Mecklenburg-Vorpommern sah diese Grundlage in einem Ministeriumserlass, doch die Verfassungsrichter entschieden, dass eine solche verwaltungsinterne Vorschrift nicht dem Gesetzesvorbehalt genügt und verwiesen den Fall zurück an das erstinstanzliche Amtsgericht Güstrow, von dem der Beschwerdeführer zuvor verurteilt wurde. Dieses muss nun entscheiden, ob eine andere gesetzliche
Video Bewertung: 5 / 5

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Kommentare

  1. |

    @Hartweizen1 und das bringt was?

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  2. |

    @Hartweizen1
    Vielzuviel

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  3. |

    Genau, deswegen sollte die Devise sein: Kein Fahrzeug mehr zulassen das mehr als 80 KmH fährt.

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  4. |

    Geschwindigkeitsmessungen verhindern keine Unfälle, sondern provozieren Unfälle! Habe selbst schon 2 persönlich miterlebt und so manch einer wird das bestätigen können. Daß Geschwindigkeitsmessungen Unfälle vorbeugen würden ist eine reine Lüge der Betreiber und des Staates! Aber Lügen sind ja heutzutage in: AIDS; KLIMAWANDEL; SCHWEINGRIPPE; ZINSEN; GESCHWINDIGKEITSMESSUNGEN; MONDLANDUNG; OZONLOCH; 11.9.2001; 7.7.2005; OKLAMHOMA CITY; ERDBEBEN: UND UND UND.

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  5. |

    Ähnliches wird auch in Amerika (zumindest in einem Bundesstaat) diskutiert…

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